Stunde 0 bis 72
Der Todesfall ist gerade eingetreten
Feststellung, Meldung bei der Gemeinde, Sterbeurkunde, Bestattung. Was sofort erledigt sein muss – und was warten kann.
Erste Schritte ansehenLuxemburg — FR / DE / EN
Sie müssen heute nicht alles verstehen. Diese Seite sortiert die Formalitäten nach Dringlichkeit, erklärt das luxemburgische Erbrecht in klarer Sprache und begleitet Sie bis zu der Frage, die oft am schwersten wiegt: Was geschieht mit der Immobilie?
Drei Situationen, drei Wege. Wählen Sie die, die auf heute zutrifft.
Stunde 0 bis 72
Feststellung, Meldung bei der Gemeinde, Sterbeurkunde, Bestattung. Was sofort erledigt sein muss – und was warten kann.
Erste Schritte ansehenWoche 1 bis 8
Banken, CNS, CNAP, Arbeitgeber, Versicherungen, Versorger, Mietvertrag, Fahrzeug, Abonnements. Die vollständige Liste, in der richtigen Reihenfolge.
Liste der Stellen ansehenMonat 1 bis 12
Wer erbt, wie sich eine Erbengemeinschaft löst, welche Kosten anfallen und wie man ein geerbtes Haus verkauft, ohne die Familie zu blockieren.
Erbschaft verstehenDer Kern der Sache
Fast immer ist das der größte Posten des Vermögens – und der, dessen Klärung am längsten dauert. Eine geerbte Immobilie kostet weiter: Nebenkosten, Versicherung, Grundsteuer, Instandhaltung, manchmal dringende Reparaturen. Und solange sich die Erben nicht auf einen Wert einigen, dreht sich die Diskussion im Kreis.
Erste Wertspanne aus der Ferne, danach auf Wunsch Besichtigung vor Ort. Schriftlicher Bericht für alle Erben.
Erbengemeinschaft zu fünft, Erbe im Ausland, Nießbrauch des Ehepartners, vermietetes Objekt, alter Streit: das sind unsere üblichen Fälle.
Wir sprechen direkt mit Notar, Verwalter, Energieberater und Gemeinde. Sie laufen keinen Unterlagen hinterher.
Bewertung und Zusammenstellung der Unterlagen sind kostenfrei. Vergütet werden wir erst beim tatsächlichen Verkauf.
Fünf Minuten Formular – oder ein Anruf, wenn Sie lieber sprechen.
Analyse vergleichbarer Verkäufe in der Gemeinde, Zustand, Fläche, Rechtslage. Schriftliche Wertspanne.
Verkaufen, Anteile übernehmen, vermieten, abwarten. Die Zahl ist für alle dieselbe.
Kataster, Pläne, Energiepass, Unterlagen der Eigentümergemeinschaft, Abstimmung mit dem Notar.
Fotos, dreisprachiges Inserat, Auswahl der Interessenten, Sammelbesichtigungen, Verhandlung.
Wir begleiten Sie bis zur Unterschrift und zur Verteilung des Erlöses unter den Erben.
Die Meldung erfolgt beim Standesamt der Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist, grundsätzlich binnen 24 Stunden. Das Bestattungsunternehmen übernimmt diesen Gang häufig für Sie.
Planen Sie 10 bis 15 Ausfertigungen ein. Jede Bank, jeder Versicherer, jede Kasse und Behörde verlangt ein Original. Nachbestellen ist möglich, kostet aber Zeit.
Ja, sobald die Bank vom Todesfall erfährt, und Vollmachten erlöschen. Bestattungskosten dürfen in der Regel gegen Rechnungsvorlage vom Konto beglichen werden. Ein Gemeinschaftskonto kann je nach Vereinbarung weiterlaufen.
Ja, sobald eine Immobilie zum Nachlass gehört – und praktisch in fast allen Fällen: die Erbbescheinigung ist das Dokument, das Banken, Versicherer und Käufer verlangen.
Ja. Die Ausschlagung erfolgt durch förmliche Erklärung. Daneben gibt es die Annahme unter Vorbehalt des Inventars, die Ihre Haftung auf das Erhaltene beschränkt. Verfügen Sie über nichts, bevor Sie gewählt haben: manche Handlungen gelten als Annahme.
Sind Kinder vorhanden, kann er in der Regel wählen: Nießbrauch an der Ehewohnung samt Mobiliar, oder ein Anteil zu vollem Eigentum in Höhe eines Kindsteils, mindestens ein Viertel. Diese Wahl beeinflusst maßgeblich, ob verkauft werden kann.
Diese Information löst den Rest: die Aufteilung, die Erbschaftserklärung und das Familiengespräch. Kostenlos, schriftlich, ohne Verkaufsverpflichtung.
Kostenlose Bewertung anfordernAllgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung.