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Luxemburg — FR / DE / EN

Ein Todesfall, und plötzlich eine Liste von Dingen, die zu tun sind.

Sie müssen heute nicht alles verstehen. Diese Seite sortiert die Formalitäten nach Dringlichkeit, erklärt das luxemburgische Erbrecht in klarer Sprache und begleitet Sie bis zu der Frage, die oft am schwersten wiegt: Was geschieht mit der Immobilie?

  • Kostenlos
  • Unverbindlich
  • Antwort binnen 24 Std.

Womit anfangen?

Drei Situationen, drei Wege. Wählen Sie die, die auf heute zutrifft.

Stunde 0 bis 72

Der Todesfall ist gerade eingetreten

Feststellung, Meldung bei der Gemeinde, Sterbeurkunde, Bestattung. Was sofort erledigt sein muss – und was warten kann.

Erste Schritte ansehen

Woche 1 bis 8

Wen Sie benachrichtigen müssen

Banken, CNS, CNAP, Arbeitgeber, Versicherungen, Versorger, Mietvertrag, Fahrzeug, Abonnements. Die vollständige Liste, in der richtigen Reihenfolge.

Liste der Stellen ansehen

Monat 1 bis 12

Erbschaft und Immobilie

Wer erbt, wie sich eine Erbengemeinschaft löst, welche Kosten anfallen und wie man ein geerbtes Haus verkauft, ohne die Familie zu blockieren.

Erbschaft verstehen

Der Kern der Sache

Im Nachlass befindet sich ein Haus oder eine Wohnung.

Fast immer ist das der größte Posten des Vermögens – und der, dessen Klärung am längsten dauert. Eine geerbte Immobilie kostet weiter: Nebenkosten, Versicherung, Grundsteuer, Instandhaltung, manchmal dringende Reparaturen. Und solange sich die Erben nicht auf einen Wert einigen, dreht sich die Diskussion im Kreis.

  • Eine schriftliche Bewertung gibt der Familie eine neutrale Zahl als Gesprächsgrundlage.
  • Sie dient zugleich der Erbschaftserklärung und der Aufteilung unter den Erben.
  • Sie zeigt Ihnen, was die Immobilie tatsächlich wert ist, bevor irgendeine Verkaufsentscheidung fällt.

Warum über uns

Bewertung binnen 24 Arbeitsstunden

Erste Wertspanne aus der Ferne, danach auf Wunsch Besichtigung vor Ort. Schriftlicher Bericht für alle Erben.

Vertraut mit schwierigen Erbfällen

Erbengemeinschaft zu fünft, Erbe im Ausland, Nießbrauch des Ehepartners, vermietetes Objekt, alter Streit: das sind unsere üblichen Fälle.

Ein einziger Ansprechpartner

Wir sprechen direkt mit Notar, Verwalter, Energieberater und Gemeinde. Sie laufen keinen Unterlagen hinterher.

Keine Vorleistung Ihrerseits

Bewertung und Zusammenstellung der Unterlagen sind kostenfrei. Vergütet werden wir erst beim tatsächlichen Verkauf.

Von der ersten Frage bis zur Unterschrift

  1. 01

    Sie beschreiben die Immobilie

    Fünf Minuten Formular – oder ein Anruf, wenn Sie lieber sprechen.

  2. 02

    Wir bewerten

    Analyse vergleichbarer Verkäufe in der Gemeinde, Zustand, Fläche, Rechtslage. Schriftliche Wertspanne.

  3. 03

    Sie entscheiden in der Familie

    Verkaufen, Anteile übernehmen, vermieten, abwarten. Die Zahl ist für alle dieselbe.

  4. 04

    Wir bereiten das Dossier vor

    Kataster, Pläne, Energiepass, Unterlagen der Eigentümergemeinschaft, Abstimmung mit dem Notar.

  5. 05

    Vermarktung

    Fotos, dreisprachiges Inserat, Auswahl der Interessenten, Sammelbesichtigungen, Verhandlung.

  6. 06

    Kaufvertrag und notarielle Urkunde

    Wir begleiten Sie bis zur Unterschrift und zur Verteilung des Erlöses unter den Erben.

Die häufigsten Fragen

Innerhalb welcher Frist muss ein Todesfall in Luxemburg gemeldet werden?

Die Meldung erfolgt beim Standesamt der Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist, grundsätzlich binnen 24 Stunden. Das Bestattungsunternehmen übernimmt diesen Gang häufig für Sie.

Wie viele Sterbeurkunden braucht man?

Planen Sie 10 bis 15 Ausfertigungen ein. Jede Bank, jeder Versicherer, jede Kasse und Behörde verlangt ein Original. Nachbestellen ist möglich, kostet aber Zeit.

Werden die Bankkonten gesperrt?

Ja, sobald die Bank vom Todesfall erfährt, und Vollmachten erlöschen. Bestattungskosten dürfen in der Regel gegen Rechnungsvorlage vom Konto beglichen werden. Ein Gemeinschaftskonto kann je nach Vereinbarung weiterlaufen.

Braucht man zwingend einen Notar?

Ja, sobald eine Immobilie zum Nachlass gehört – und praktisch in fast allen Fällen: die Erbbescheinigung ist das Dokument, das Banken, Versicherer und Käufer verlangen.

Kann man eine Erbschaft ablehnen?

Ja. Die Ausschlagung erfolgt durch förmliche Erklärung. Daneben gibt es die Annahme unter Vorbehalt des Inventars, die Ihre Haftung auf das Erhaltene beschränkt. Verfügen Sie über nichts, bevor Sie gewählt haben: manche Handlungen gelten als Annahme.

Erbt der überlebende Ehepartner das Haus?

Sind Kinder vorhanden, kann er in der Regel wählen: Nießbrauch an der Ehewohnung samt Mobiliar, oder ein Anteil zu vollem Eigentum in Höhe eines Kindsteils, mindestens ein Viertel. Diese Wahl beeinflusst maßgeblich, ob verkauft werden kann.

Alle Fragen ansehen

Beginnen Sie damit, den Wert zu kennen.

Diese Information löst den Rest: die Aufteilung, die Erbschaftserklärung und das Familiengespräch. Kostenlos, schriftlich, ohne Verkaufsverpflichtung.

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Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung.