Was die Erbschaft tatsächlich kostet
Drei Kostenblöcke folgen aufeinander: die Abwicklung der Erbschaft, das Halten der Immobilie und schließlich der Verkauf. Wer sie einplant, erlebt bei der Teilung keine bösen Überraschungen.
01Die Erbschaft abwickeln
Notarhonorare für Erbbescheinigung, Inventar, Umschreibung und Teilung. Sie richten sich nach Vermögenswert und Komplexität. Bitten Sie schon beim ersten Termin um eine schriftliche Schätzung.
- Kosten für die Beschaffung von Verwaltungs- und Katasterunterlagen.
- Übersetzungen und Legalisierungen bei Erben oder Immobilien im Ausland.
- Etwaige Gutachterkosten, wenn der Wert bestritten wird.
02Die Erbschaftssteuer
In gerader Linie ist der gesetzliche Anteil in Luxemburg grundsätzlich befreit. Spürbar wird die Belastung unter Seitenverwandten und bei nicht verwandten Personen.
- Berechnet wird auf den Wert zum Todestag.
- Ein zu niedrig angesetzter Immobilienwert kann von der Verwaltung korrigiert werden.
- Ein zu hoch angesetzter Wert kostet Geld, wenn die Immobilie später günstiger verkauft wird.
03Die Immobilie in der Zwischenzeit halten
Dieser Posten wird am meisten unterschätzt. Er läuft ab dem Todestag bis zum Verkauf oder zur Teilung.
- Grundsteuer, Versicherung, Energie, Hausgeld.
- Laufende Instandhaltung und Noteinsätze.
- Eine Gemeinde kann eine Abgabe auf leerstehende Wohnungen erheben: erkundigen Sie sich.
04Verkaufen
Beim Verkauf trägt der Verkäufer den Energiepass, die vereinbarte Maklerprovision, gegebenenfalls die Hypothekenlöschung und unter Umständen die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns.
- Die Eintragungsgebühren beim Kauf zahlt der Erwerber, nicht Sie.
- Der Veräußerungsgewinn bemisst sich am bei der Erbschaft angesetzten Wert – daher die Bedeutung einer belastbaren Bewertung.
- Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert. Lassen Sie sich den für Sie geltenden Satz von Ihrem Steuerberater oder der ACD bestätigen.
Sätze, Schwellen und Freibeträge ändern sich regelmäßig. Diese Website veröffentlicht bewusst keine Zahlen, die veralten könnten: erfragen Sie den aktuellen Stand beim Notar, bei der AED oder der ACD.