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Glossar

Die Begriffe, die Sie beim Notar hören werden – in Alltagssprache übersetzt.

Acte de notoriété (Erbbescheinigung)
Vom Notar erstelltes Dokument, das amtlich festhält, wer Erbe ist und in welchem Verhältnis. Das zentrale Papier des Dossiers.
Berechtigter (ayant droit)
Person, die kraft Gesetzes oder Testaments ein Recht am Nachlass geltend machen kann.
De cujus
Juristische Bezeichnung für die verstorbene Person, deren Nachlass abgewickelt wird.
Gesetzliche Erbfolge
Die vom Gesetz vorgegebene Verteilung des Vermögens, wenn kein Testament vorliegt.
Indivision (Erbengemeinschaft)
Zustand, in dem mehrere Personen dieselbe Sache gemeinsam halten, jede zu einem Bruchteil, ohne räumliche Aufteilung.
Nutzungsentschädigung
Betrag, den ein Erbe schulden kann, der eine gemeinschaftliche Immobilie allein bewohnt, als Ausgleich für den entgangenen Gebrauch der anderen.
Licitation (Teilungsversteigerung)
Versteigerung einer gemeinschaftlichen Immobilie, angeordnet, wenn die Erben sich nicht einigen.
Bloßes Eigentum
Eigentum ohne Nutzung und Erträge, die beim Nießbraucher liegen. Mit Erlöschen des Nießbrauchs entsteht wieder Volleigentum.
Frei verfügbare Quote
Der Teil des Nachlasses, über den nach Wahrung des Pflichtteils der Kinder frei per Testament oder Schenkung verfügt werden kann.
Ausgleichung von Schenkungen
Mechanismus, der zu Lebzeiten verschenkte Werte in die Teilungsrechnung einbezieht, um die Gleichbehandlung der Erben herzustellen.
Pflichtteil (réserve héréditaire)
Der Bruchteil des Nachlasses, den das Gesetz zwingend den Kindern vorbehält.
Nießbrauch (usufruit)
Recht, eine Sache zu nutzen und ihre Erträge zu ziehen, ohne volles Eigentum zu haben. Er erlischt mit dem Tod des Nießbrauchers.
Teilung (partage)
Vorgang, der die Erbengemeinschaft beendet, indem jedem sein Anteil in Natur oder in Geld zugewiesen wird.
Europäisches Nachlasszeugnis
Dokument, mit dem ein Erbe seine Stellung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nachweisen kann.
Mainlevée (Löschungsbewilligung)
Urkunde, mit der eine eingetragene Hypothek gelöscht wird – notwendig, um lastenfrei zu verkaufen.