Glossar
Die Begriffe, die Sie beim Notar hören werden – in Alltagssprache übersetzt.
- Acte de notoriété (Erbbescheinigung)
- Vom Notar erstelltes Dokument, das amtlich festhält, wer Erbe ist und in welchem Verhältnis. Das zentrale Papier des Dossiers.
- Berechtigter (ayant droit)
- Person, die kraft Gesetzes oder Testaments ein Recht am Nachlass geltend machen kann.
- De cujus
- Juristische Bezeichnung für die verstorbene Person, deren Nachlass abgewickelt wird.
- Gesetzliche Erbfolge
- Die vom Gesetz vorgegebene Verteilung des Vermögens, wenn kein Testament vorliegt.
- Indivision (Erbengemeinschaft)
- Zustand, in dem mehrere Personen dieselbe Sache gemeinsam halten, jede zu einem Bruchteil, ohne räumliche Aufteilung.
- Nutzungsentschädigung
- Betrag, den ein Erbe schulden kann, der eine gemeinschaftliche Immobilie allein bewohnt, als Ausgleich für den entgangenen Gebrauch der anderen.
- Licitation (Teilungsversteigerung)
- Versteigerung einer gemeinschaftlichen Immobilie, angeordnet, wenn die Erben sich nicht einigen.
- Bloßes Eigentum
- Eigentum ohne Nutzung und Erträge, die beim Nießbraucher liegen. Mit Erlöschen des Nießbrauchs entsteht wieder Volleigentum.
- Frei verfügbare Quote
- Der Teil des Nachlasses, über den nach Wahrung des Pflichtteils der Kinder frei per Testament oder Schenkung verfügt werden kann.
- Ausgleichung von Schenkungen
- Mechanismus, der zu Lebzeiten verschenkte Werte in die Teilungsrechnung einbezieht, um die Gleichbehandlung der Erben herzustellen.
- Pflichtteil (réserve héréditaire)
- Der Bruchteil des Nachlasses, den das Gesetz zwingend den Kindern vorbehält.
- Nießbrauch (usufruit)
- Recht, eine Sache zu nutzen und ihre Erträge zu ziehen, ohne volles Eigentum zu haben. Er erlischt mit dem Tod des Nießbrauchers.
- Teilung (partage)
- Vorgang, der die Erbengemeinschaft beendet, indem jedem sein Anteil in Natur oder in Geld zugewiesen wird.
- Europäisches Nachlasszeugnis
- Dokument, mit dem ein Erbe seine Stellung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nachweisen kann.
- Mainlevée (Löschungsbewilligung)
- Urkunde, mit der eine eingetragene Hypothek gelöscht wird – notwendig, um lastenfrei zu verkaufen.