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Wen Sie benachrichtigen – und in welcher Reihenfolge

Rechnen Sie mit rund dreißig Schreiben oder Anrufen. Jede Stelle verlangt eine Sterbeurkunde. Erledigen Sie zuerst, was Geld auszahlt oder Geld kostet: Renten, Bank, Versicherungen, Energie.

Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung.

01Banken und Konten

Sobald eine Bank vom Todesfall erfährt, werden die Konten der verstorbenen Person gesperrt und Vollmachten erlöschen. Ein Gemeinschaftskonto kann je nach abgeschlossener Vereinbarung für den überlebenden Anteil weiterlaufen.

  • Informieren Sie jedes Institut schriftlich unter Beifügung einer Sterbeurkunde.
  • Bestattungskosten dürfen in der Regel vom gesperrten Konto beglichen werden, gegen Vorlage der Rechnung.
  • Verlangen Sie eine Bestätigung der Kontostände zum Todestag: der Notar benötigt sie.
  • Schließfach: die Öffnung erfolgt im Beisein des Notars oder nach dem Verfahren der Bank.
  • Daueraufträge und Lastschriften: notieren Sie sie vor der Sperrung, sonst entstehen Rücklastschriften.

02Sozialversicherung und Renten

Die CNS (Gesundheitskasse) und die CNAP (Rentenkasse) müssen informiert werden. Für Ehepartner und Kinder bestehen häufig Ansprüche: Sterbegeld und Hinterbliebenenrente.

  • CNS: Abmeldung der Mitgliedschaft, Antrag auf Sterbegeld.
  • CNAP: Einstellung der Rente und Antrag auf Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder Partner sowie für Kinder.
  • Nach dem Tod ausgezahlte Renten sind zurückzuzahlen: melden Sie zügig, um Überzahlungen zu vermeiden.
  • War die Person im Ausland tätig oder Grenzgänger, sind die Kassen beider Länder zu informieren.

03Arbeitgeber oder ADEM

Der Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis und rechnet ab: Gehalt, nicht genommener Urlaub, eventuelle Abfindung. Viele luxemburgische Arbeitgeber haben eine Gruppen-Todesfallversicherung, von der die Familie nichts weiß.

  • Fragen Sie ausdrücklich nach einer Sterbegeldleistung oder Gruppenversicherung.
  • Holen Sie die Lohnabrechnungen der letzten Monate für die Steuerakte ein.

04Versicherungen

Leben, Todesfall, Unfall, Restschuld auf einem Kredit, Gebäude und Hausrat, Haftpflicht, Kfz. Die Restschuldversicherung wird oft vergessen: sie kann den Immobilienkredit tilgen.

  • Lebensversicherung: die Leistung geht an die begünstigte Person, außerhalb der Erbteilung.
  • Restschuldversicherung: prüfen Sie den Kreditvertrag, die Tilgung kann vollständig oder anteilig sein.
  • Gebäudeversicherung: nicht kündigen, solange die Immobilie nicht verkauft ist. Ein unversichertes leeres Haus ist ein erhebliches Risiko.
  • Melden Sie den Leerstand dem Versicherer: manche Verträge begrenzen den Schutz nach einigen Wochen Nichtnutzung.

05Wohnung, Energie, Telekommunikation

Ob Miete oder Eigentum: die Immobilie verursacht weiter Rechnungen. Lesen Sie die Zählerstände zum Todestag ab.

  • Laufender Mietvertrag: informieren Sie den Vermieter schriftlich; Übernahme oder Kündigung richten sich nach Vertrag und Haushaltssituation.
  • Strom, Gas, Fernwärme, Wasser: Umschreibung oder Kündigung mit Zählerstand.
  • Internet, Telefonie, Fernsehen: Kündigung gegen Vorlage der Sterbeurkunde.
  • Post: Nachsendeauftrag an den Erben, der das Dossier führt.

06Fahrzeug

Der Fahrzeugschein muss umgeschrieben oder das Fahrzeug bei der SNCA abgemeldet werden. Solange das Fahrzeug zugelassen ist, bleibt die Kfz-Versicherung erforderlich.

  • Verkauf an Dritte: die Übertragung läuft über die Erbschaft, nicht über eine bloße Schlüsselübergabe.
  • Technische Kontrolle und Steuervignette bleiben geschuldet.

07Steuern

Die Steuerverwaltung (ACD) erwartet eine Erklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Todestag. Für den überlebenden Ehepartner gelten im Todesjahr und danach besondere Regeln.

  • Bewahren Sie sämtliche Belege des laufenden Jahres auf.
  • Bestattungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.

08Abonnements und digitaler Nachlass

Was automatisch abgebucht wird, wird weiter abgebucht. Gehen Sie die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate durch, um nichts zu übersehen.

  • Vereine, Verbände, Zeitungen, Streamingdienste, Online-Speicher.
  • E-Mail-Konten und soziale Netzwerke: Löschung oder Gedenkzustand beantragen.
  • Digitale Geldbörsen und Kryptowährungen: ohne Zugänge sind die Werte verloren. Suchen Sie die Zugangsdaten, bevor ein Computer abgeschaltet wird.

Eine Methode, die Wochen spart

Legen Sie einen Ordner oder ein gemeinsames Dokument für alle Erben an. Eine Zeile je Stelle: Name, Versanddatum, beigefügtes Dokument, erhaltene Antwort. Das verhindert Doppelarbeit, Vergessenes und den Streit unter Erben, bei dem jeder glaubt, „der andere kümmert sich".