Häufige Fragen
Kurze Antworten auf das, was uns jede Woche gefragt wird. Ihre besondere Lage verdient ein Telefonat: das erste Gespräch berechnen wir nicht.
Formalitäten
Innerhalb welcher Frist muss ein Todesfall in Luxemburg gemeldet werden?
Die Meldung erfolgt beim Standesamt der Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist, grundsätzlich binnen 24 Stunden. Das Bestattungsunternehmen übernimmt diesen Gang häufig für Sie.
Wie viele Sterbeurkunden braucht man?
Planen Sie 10 bis 15 Ausfertigungen ein. Jede Bank, jeder Versicherer, jede Kasse und Behörde verlangt ein Original. Nachbestellen ist möglich, kostet aber Zeit.
Werden die Bankkonten gesperrt?
Ja, sobald die Bank vom Todesfall erfährt, und Vollmachten erlöschen. Bestattungskosten dürfen in der Regel gegen Rechnungsvorlage vom Konto beglichen werden. Ein Gemeinschaftskonto kann je nach Vereinbarung weiterlaufen.
Erbschaft
Braucht man zwingend einen Notar?
Ja, sobald eine Immobilie zum Nachlass gehört – und praktisch in fast allen Fällen: die Erbbescheinigung ist das Dokument, das Banken, Versicherer und Käufer verlangen.
Kann man eine Erbschaft ablehnen?
Ja. Die Ausschlagung erfolgt durch förmliche Erklärung. Daneben gibt es die Annahme unter Vorbehalt des Inventars, die Ihre Haftung auf das Erhaltene beschränkt. Verfügen Sie über nichts, bevor Sie gewählt haben: manche Handlungen gelten als Annahme.
Erbt der überlebende Ehepartner das Haus?
Sind Kinder vorhanden, kann er in der Regel wählen: Nießbrauch an der Ehewohnung samt Mobiliar, oder ein Anteil zu vollem Eigentum in Höhe eines Kindsteils, mindestens ein Viertel. Diese Wahl beeinflusst maßgeblich, ob verkauft werden kann.
Hat der eingetragene Partner dieselben Rechte wie ein Ehepartner?
Nein. Die erklärte Partnerschaft bietet erbrechtlich nicht denselben Schutz wie die Ehe. Ohne Testament kann der überlebende Partner in eine sehr unangenehme Lage geraten. Ein Notartermin zu Lebzeiten löst das.
Welche Frist gilt für die Erbschaftserklärung?
Üblicherweise sechs Monate bei einem Todesfall in Luxemburg, zwölf Monate anderswo in Europa, vierundzwanzig Monate außerhalb Europas. Absehbare Verzögerungen sollten angezeigt werden: Strafzuschläge sind vermeidbar.
Immobilie
Kann ein einzelner Erbe den Verkauf blockieren?
Ja, der Verkauf einer gemeinschaftlichen Immobilie erfordert Einstimmigkeit. Doch niemand muss in der Gemeinschaft bleiben: die Teilung kann verlangt werden, und das Gericht kann eine Versteigerung anordnen. Das ist langwierig und teuer – eine neutrale Bewertung löst die Lage oft schon vorher.
Kann man vor Abschluss der Erbschaft verkaufen?
Der endgültige Verkauf setzt voraus, dass die Erbenstellung feststeht und die Immobilie auf die Erben umgeschrieben ist. Vorbereitung, Bewertung und sogar Vermarktung können jedoch parallel laufen, was mehrere Monate spart.
Sollte man vor dem Verkauf renovieren?
Selten. Bei einem Erbverkauf rentieren sich die meisten Arbeiten nicht im Preis. Eine gründliche Reinigung, die Entrümpelung und einige Sicherheitsreparaturen genügen meist. Wir sagen Ihnen, was sich lohnt und was nicht.
Ist der Energiepass Pflicht?
Ja, für den Verkauf. Er muss von einer zugelassenen Fachkraft erstellt werden und in den Anzeigen erscheinen. Wir organisieren die Erstellung, falls er fehlt.
Was tun, wenn ein Erbe im Ausland lebt?
Das ist in Luxemburg üblich und blockiert nichts. Eine notarielle Vollmacht erlaubt die Unterschrift aus der Ferne; die Kommunikation läuft auf Französisch, Deutsch oder Englisch, und der Notar organisiert die Beurkundung.
Praktisches
Ist die Bewertung wirklich kostenlos?
Ja, und ohne Verpflichtung, uns den Verkauf zu übertragen. Sie erhalten ein schriftliches Dokument, verwendbar für die Erbschaftserklärung und das Gespräch unter den Erben.
Wie lange dauert die Bewertung?
Eine erste Wertspanne binnen 24 Arbeitsstunden auf Basis Ihrer Angaben, ein vollständiger Bericht nach der Besichtigung, in der Regel binnen weniger Tage.
Wann wird die Provision fällig?
Ausschließlich bei der notariellen Beurkundung, als vorab im Mandat vereinbarter Prozentsatz des Preises. Ohne Verkauf entstehen keine Honorare.
In welchen Sprachen können wir kommunizieren?
Französisch, Deutsch, Englisch und Luxemburgisch. Die Verkaufsunterlagen erstellen wir dreisprachig.
Was geschieht mit meinen Daten?
Sie dienen ausschließlich der Bearbeitung Ihrer Anfrage und werden nie weiterverkauft. Sie können ihre Löschung jederzeit per E-Mail verlangen.