Das luxemburgische Erbrecht, einfach erklärt
Die Erbschaft beginnt mit dem Todestag. Von da an entscheiden zwei Fragen fast alles: Wer erbt, und nach welchem Recht. Hier die wichtigsten Regeln für Luxemburg.
Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung.
Wer erbt?
Ohne Testament bestimmt das Gesetz die Erben in einer festen Rangfolge. Zuerst kommen die Abkömmlinge; fehlen sie, Eltern sowie Geschwister; danach weitere Vorfahren und Seitenverwandte. Der überlebende Ehepartner hat eine Sonderstellung.
- Die Kinder
- Sie erben zu gleichen Teilen. Ein vorverstorbenes Kind wird durch seine eigenen Kinder vertreten.
- Der überlebende Ehepartner
- Sind Kinder vorhanden, kann er in der Regel wählen: entweder Nießbrauch an der Ehewohnung samt Mobiliar, oder ein Anteil zu vollem Eigentum in Höhe eines Kindsteils, mindestens jedoch ein Viertel des Nachlasses. Diese Wahl wirkt lange nach: sie entscheidet insbesondere darüber, ob die Immobilie verkauft werden kann.
- Der eingetragene Partner
- Die erklärte Partnerschaft verleiht nicht dieselben Erbrechte wie die Ehe. Ohne Testament ist der Schutz deutlich schwächer. Dieser Punkt überrascht viele Familien.
- Eltern und Geschwister
- Sie erben, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, nach besonderen Regeln der Aufteilung zwischen väterlicher und mütterlicher Linie.
Der Pflichtteil
Kinder lassen sich nicht frei enterben. Ein Bruchteil des Nachlasses ist ihnen vorbehalten; über den Rest, die frei verfügbare Quote, kann per Testament oder Schenkung verfügt werden.
- Ein Kind: die Hälfte des Nachlasses ist ihm vorbehalten.
- Zwei Kinder: zwei Drittel.
- Drei oder mehr Kinder: drei Viertel.
- Schenkungen zu Lebzeiten fließen in die Berechnung ein: wer bereits etwas erhalten hat, beginnt nicht bei null.
Annehmen oder ausschlagen
Erben heißt: das Vermögen erhalten, aber auch die Schulden. Es gibt drei Möglichkeiten, und die Wahl will überlegt sein, wenn Schulden oder eine schwer verkäufliche Immobilie im Spiel sind.
- Vorbehaltlose Annahme
- Sie erhalten alles, einschließlich der Schulden, gegebenenfalls über den Wert des Geerbten hinaus. Achtung: über Nachlassgegenstände zu verfügen gilt oft als stillschweigende Annahme.
- Annahme unter Vorbehalt des Inventars
- Sie haften für Schulden nur bis zur Höhe des Erhaltenen. Das Verfahren ist förmlich und setzt ein Inventar voraus.
- Ausschlagung
- Sie gelten als nie Erbe gewesen. Ihr Anteil geht an die übrigen Erben oder an Ihre Abkömmlinge. Die Ausschlagung erfolgt durch förmliche Erklärung.
Achtung. Räumen Sie die Wohnung nicht und verkaufen Sie nichts, bevor Ihre Position geklärt ist: bestimmte Handlungen können als Annahme der Erbschaft ausgelegt werden.
Die Rolle des Notars
Sobald eine Immobilie zum Nachlass gehört, führt am Notar kein Weg vorbei. Er erstellt die Erbbescheinigung (acte de notoriété), die Ihre Erbenstellung nachweist, fragt das Testamentsregister ab, nimmt das Inventar auf und beurkundet Teilung oder Verkauf.
- Die Erben wählen ihren Notar frei; ein einziger Notar kann für alle tätig werden.
- Die Erbbescheinigung ist das Dokument, das Banken, Versicherer und Käufer verlangen werden.
- Der Notar veranlasst die Umschreibung des Eigentums auf die Erben.
Die Erbschaftserklärung
Bei der Registrierungs- und Domänenverwaltung (AED) ist eine Erklärung einzureichen. Sie erfasst Aktiva und Passiva zum Todestag, einschließlich des Werts der Immobilien.
- Todesfall in Luxemburg: üblicherweise sechs Monate.
- Todesfall anderswo in Europa: zwölf Monate. Außerhalb Europas: vierundzwanzig Monate.
- Eine verspätete Einreichung kann Zinsen und Bußgelder auslösen: kündigen Sie absehbare Verzögerungen an.
- Der für die Immobilie angesetzte Wert dient später als Referenz, insbesondere für die Berechnung eines Veräußerungsgewinns beim Weiterverkauf. Eine belastbare Bewertung schützt Ihre Interessen.
Die Erbschaftssteuer
Luxemburg ist in gerader Linie vergleichsweise milde. Was Kindern im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zufällt, ist grundsätzlich befreit, ebenso der Anteil des überlebenden Ehepartners, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.
- Gerade Linie (Kinder, Eltern): grundsätzliche Befreiung des gesetzlichen Anteils.
- Geschwister, Onkel, Neffen: progressive Besteuerung je nach Verwandtschaftsgrad.
- Nicht verwandte Personen: die Belastung ist deutlich höher.
- Auf große Anteile werden Zuschläge erhoben.
- Was über den gesetzlichen Anteil hinausgeht, durch Testament oder Schenkung, kann auch in gerader Linie wieder steuerpflichtig werden.
Grenzüberschreitende Fälle
Grenzgänger, ausländische Einwohner in Luxemburg, Immobilien in Belgien, Frankreich oder Deutschland: das ist im Großherzogtum der häufigste und zugleich technischste Fall.
- Die europäische Erbrechtsverordnung knüpft grundsätzlich an das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts an.
- Die verstorbene Person konnte per Testament das Recht ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Prüfen Sie das vorrangig.
- Das Europäische Nachlasszeugnis weist die Erbenstellung in anderen Mitgliedstaaten nach.
- Eine im Ausland gelegene Immobilie unterliegt weiterhin den steuerlichen und formellen Regeln ihres Belegenheitsstaats.
- Häufig sind zwei Notare nötig, einer je Land. Planen Sie Zeit ein.
Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Orientierung über luxemburgisches Recht und die übliche Praxis. Sie ersetzen nicht die Beratung durch einen Notar, einen Anwalt oder die zuständige Verwaltung. Fristen und Beträge ändern sich: Lassen Sie Ihre Situation stets von der amtlichen Stelle oder Ihrem Notar bestätigen, bevor Sie entscheiden.