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Die ersten 72 Stunden

Wirklich dringend ist wenig. Drei Dinge sind es: den Tod feststellen lassen, ihn der Gemeinde melden und die Bestattung in Auftrag geben. Alles Übrige kann bis nächste Woche warten.

Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung.

Der Reihe nach

  1. Sofort

    Den Tod feststellen lassen

    Ein Arzt muss den Totenschein ausstellen. Zu Hause rufen Sie den Hausarzt; ist er nicht erreichbar oder trat der Tod unerwartet ein, wählen Sie die 112. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung dies und übergibt Ihnen die Papiere.

    • Unerwarteter Tod, Unfall oder ungewöhnliche Umstände: nichts verändern und auf die Behörden warten.
    • Ohne Totenschein geht kein weiterer Schritt.
  2. Binnen 24 Stunden

    Den Todesfall der Gemeinde melden

    Die Meldung erfolgt beim Standesamt der Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist, grundsätzlich binnen 24 Stunden. In der Praxis übernimmt das Bestattungsunternehmen diesen Gang häufig für Sie.

    • Nehmen Sie den Totenschein, den Ausweis der verstorbenen Person und Ihren eigenen mit.
    • Ein vorhandenes Familienbuch erleichtert die Eintragung.
    • Bestellen Sie gleich 10 bis 15 Ausfertigungen der Sterbeurkunde: jede Stelle verlangt eine.
  3. Tag 1

    Ein Bestattungsunternehmen beauftragen

    Es koordiniert Überführung, Einsargung, Behördengänge, Trauerfeier sowie Beisetzung oder Einäscherung. Verlangen Sie einen detaillierten schriftlichen Kostenvoranschlag: die Preisunterschiede zwischen Anbietern sind erheblich.

    • Prüfen Sie, ob ein Bestattungsvorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung besteht.
    • Ein bestehendes Familiengrab verändert Ablauf und Kosten.
    • Für die Einäscherung ist eine gesonderte Genehmigung nötig.
  4. Tag 1 bis 2

    Nach dem letzten Willen suchen

    Ein Testament kann bei einem Notar hinterlegt und im Zentralregister für letztwillige Verfügungen eingetragen sein, das die Notariatskammer führt. Der Notar fragt dieses Register für Sie ab.

    • Schauen Sie auch in persönlichen Unterlagen, im Bankschließfach und am Computer nach.
    • Ein Testament kann Wünsche zur Bestattung enthalten: lesen Sie es vor der Trauerfeier.
  5. Tag 1 bis 3

    Den engsten Kreis informieren

    Familie, Arbeitgeber der verstorbenen Person, gegebenenfalls den Vermieter. Beim Arbeitgeber schützt eine rasche Information die Ansprüche der Hinterbliebenen (Restlohn, Gruppenversicherung, Sterbegeld).

    • Lebte die Person allein: Wohnung sichern, Kühlschrank leeren, Post nachsenden lassen, Haustiere versorgen.
    • Räumen Sie nichts Wesentliches aus, bevor alle Erben zugestimmt haben.
  6. Nach 24 Stunden

    Beisetzung oder Einäscherung

    Eine Beisetzung darf frühestens 24 Stunden nach dem Tod stattfinden. Die Genehmigung erteilt der Standesbeamte. Die Friedhöfe werden von den Gemeinden verwaltet; Gebühren und Nutzungsdauer der Grabstellen unterscheiden sich stark.

    • Einige Gemeinden gewähren ihren Einwohnern günstigere Tarife.
    • Erfragen Sie die Laufzeit der Grabkonzession und die Verlängerungsbedingungen.

Diese Unterlagen sammeln Sie am besten sofort

  • Ärztlicher Totenschein
  • Sterbeurkunde (10 bis 15 Ausfertigungen)
  • Ausweis und Aufenthaltstitel der verstorbenen Person
  • Familienbuch oder Heiratsurkunde
  • Etwaiger Ehevertrag
  • Testament oder Ehegattenschenkung
  • Kontaktdaten des Familiennotars
  • Kontoauszüge und Versicherungsverträge
  • Eigentumsurkunde der Immobilie

Was nicht eilt

  • Abonnements und Verträge kündigen: einige Wochen mehr kosten fast nichts.
  • Die Wohnung räumen: warten Sie die Zustimmung aller Erben ab, manche Gegenstände haben Nachlasswert.
  • Über das Haus entscheiden: unterschreiben Sie nichts im emotionalen Ausnahmezustand, schon gar nicht in den Tagen nach der Beerdigung.
  • Auf unaufgeforderte Kaufangebote reagieren: nach einer Todesanzeige melden sich rasch Interessenten. Ihre Preise liegen selten auf Marktniveau.