Eine Nachlassimmobilie verkaufen
Ein Erbverkauf ist kein gewöhnlicher Verkauf: zuerst muss nachgewiesen werden, wer verkaufen darf, dann müssen teils alte Unterlagen beschafft und die Zustimmung von Personen eingeholt werden, die nicht am selben Ort leben.
Drei Voraussetzungen vor der Vermarktung
Die Erbenstellung steht fest
Die vom Notar erstellte Erbbescheinigung nennt, wer erbt und in welchem Verhältnis. Ohne sie bindet sich kein ernsthafter Käufer.
Die Immobilie ist auf die Erben eingetragen
Die Umschreibung im Grundbuch ermöglicht den Verkauf. Der Notar übernimmt das.
Alle Berechtigten sind einverstanden
Einschließlich eines etwaigen Nießbrauchers und der im Ausland lebenden Erben. Eine notarielle Vollmacht erlaubt die Unterschrift aus der Ferne.
Die zu beschaffenden Unterlagen
- Sterbeurkunde und Erbbescheinigung
- Frühere Eigentumsurkunde (Kaufvertrag der verstorbenen Person)
- Katasterauszug und Lageplan
- Gültiger Energiepass
- Baupläne und Baugenehmigungen
- Bei Wohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Versammlungen, Hausgeldabrechnung, Stand der Rücklage
- Hypothekenfreiheitsbescheinigung oder Grundbuchauszug
- Nachweise durchgeführter Arbeiten, etwaige Gewährleistungen
- Laufender Mietvertrag und letzte Quittungen, falls zutreffend
- Bauauskunft der Gemeinde
Wir beschaffen diese Unterlagen für Sie bei Gemeinde, Kataster, Verwalter und Notar. Das spart in der Praxis die meiste Zeit.
Der Ablauf, Schritt für Schritt
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01
Bewertung und Strategie
Begründeter Marktwert, Angebotspreis, realistischer Zeitplan. Wir sagen Ihnen auch, was Sie nicht renovieren sollten: bei einem Erbverkauf rentieren sich die meisten Arbeiten nicht.
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02
Verkaufsmandat
Unterzeichnet von allen Erben oder einem bevollmächtigten Vertreter. Es regelt Laufzeit, Preis und unsere Vergütung, die nur im Verkaufsfall anfällt.
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03
Vorbereitung des Dossiers
Unterlagen, Energiepass, Aufmaß, professionelle Fotos, Beschreibung in drei Sprachen.
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04
Vermarktung
Veröffentlichung auf den luxemburgischen Portalen und in unserer Interessentenkartei. Sammelbesichtigungen, um Wege zu sparen.
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05
Auswahl und Verhandlung
Wir prüfen die Finanzierungsfähigkeit, bevor wir den Erben ein Angebot vorlegen. Ein unfinanziertes Angebot kostet Monate.
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06
Kaufvertrag (compromis)
Schriftliche Einigung über Preis und Bedingungen, meist mit Finanzierungsvorbehalt.
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07
Notarielle Urkunde
Endgültige Unterschrift und Zahlung des Kaufpreises, verteilt auf die Erben nach ihren Anteilen.
Wie lange das dauert
Bei einem unkomplizierten Fall rechnen Sie mit einigen Wochen Vorbereitung, danach ein bis drei Monaten Vermarktung und etwa zwei bis drei Monaten zwischen Kaufvertrag und notarieller Urkunde, bis der Käufer seine Finanzierung erhält. Eine zerstrittene Erbengemeinschaft oder ein nicht erreichbarer Erbe können diese Zeiten verdoppeln.
Unsere Vergütung
Bewertung, Zusammenstellung der Unterlagen, Fotos und Veröffentlichung gehen zu unseren Lasten. Die Provision fällt erst mit der notariellen Beurkundung an, als Prozentsatz des Verkaufspreises, vorab im Mandat vereinbart und schriftlich festgehalten. Kommt kein Verkauf zustande, zahlen Sie nichts.